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24 Stunden Betreuung oder Pflege: Was Familien wissen sollten

24-Stunden-Betreuung und fachliche Pflege schließen einander im Pflegefall nicht aus, sondern ergänzen sich, wobei die fachpflegerische Begleitung eine notwendige Voraussetzung für die Sicherheit Ihres Angehörigen ist. Welche Betreuung Sie für Ihre Pflegesituation benötigen, wer in Österreich welche Aufgaben übernehmen darf und welche Qualifikationen dahinterstehen, erfahren Sie in diesem Artikel.

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24 Stunden Betreuung oder Pflege in Wien

Oft ist der Auslöser für Pflege ein Sturz, eine Diagnose oder ein Anruf aus dem Spital. Plötzlich müssen Familien innerhalb weniger Tage Antworten auf Fragen finden, mit denen sie sich noch nie beschäftigt haben:

  • Brauche ich oder mein pflegebedürftiges Familienmitglied jemanden, der im Alltag zur Seite steht, oder medizinische Fachpflege – oder beides?
  • Darf eine Betreuungskraft überhaupt leisten, was gerade nötig wäre?
  • Und woran erkenne ich, ob die Versorgung, die wir organisieren, sicher ist und sowohl kurzfristig als auch langfristig alle gegebenen Bedürfnisse erfüllt?

Als diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin und Pflegefachkraft erlebe ich genau diese Unsicherheit in fast jedem Erstgespräch.

Für die nötige Klarheit in dieser Situation bildet die Unterscheidung zweier Begriffe, die im Alltag ständig durcheinandergeraten, den ersten wichtigen Schritt: Betreuung und Pflege.

Was ist der Unterschied zwischen 24 Stunden Betreuung und Pflege?

Der wichtigste Unterschied lässt sich einfach zusammenfassen:

  • Betreuung, insbesondere die 24-Stunden-Betreuung, organisiert vor allem den Alltag und den Haushalt.
  • Pflege umfasst hingegen medizinisch-pflegerische Fachaufgaben, die eine entsprechende Ausbildung voraussetzen.

Diese Unterscheidung entscheidet darüber, was rechtlich erlaubt ist, wer die Verantwortung trägt und wie sicher die Versorgung Ihres Angehörigen tatsächlich ist.

Was ist 24-Stunden-Betreuung, und welche Qualifikation braucht es dafür?

Bei einer 24-Stunden-Betreuung, umgangssprachlich oft auch „24-Stunden-Pflege" genannt, lebt eine Betreuungskraft im Haushalt der betreuten Person. In Österreich arbeiten aktuell rund 57.000 Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer auf diese Weise und versorgen etwa 35.000 Menschen, meist im Turnus-System mit einem Wechsel alle zwei bis vier Wochen.

Zu ihren Aufgaben zählen meist

  • haushaltsnahe Dienste: Kochen, Waschen, Putzen und Einkaufen
  • Begleitung im Alltag und Gesellschaft leisten sowie
  • Unterstützung bei den folgenden alltäglichen Tätigkeiten, solange keine medizinischen Umstände vorliegen, die eine pflegerische Anordnung erforderlich machen: Körperpflege, An- und Auskleiden, Toilettenbenutzung, Aufstehen und Gehen.

Die Personenbetreuung gehört in Österreich zu den freien Gewerben, sodass keine bestimmte Pflegeausbildung dafür vorgeschrieben ist. Um eine staatliche Förderung für die 24-Stunden-Betreuung zu erhalten, müssen jedoch bestimmte Qualifikations- und Erfahrungsvoraussetzungen erfüllt sein.

Im Einzelfall können Personenbetreuer und Personenbetreuerinnen bestimmte pflegerische und ärztliche Tätigkeiten übernehmen. Dafür gibt es gesetzlich festgelegte Voraussetzungen, vor allem was die Anordnung oder Übertragung, Anleitung und Unterweisung, Einwilligung und Dokumentation betrifft.

Denn die Rechtslage unterscheidet

  • einzelne pflegerische Tätigkeiten nach § 3b GuKG (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz) und
  • einzelne ärztliche Tätigkeiten, die unter den gesetzlichen Voraussetzungen übertragen werden können.

Dazu gehören beispielsweise Arzneimittelgabe, das Versorgen von Verbänden und Bandagen, subkutane Insulininjektionen, kapilläre Blutzuckermessung und einfache Wärme- oder Lichtanwendungen.

Darüber hinaus reicht das „Delegieren“ von Tätigkeiten nach der aktuellen Gesetzeslage nicht aus. Je nach dem Inhalt der jeweiligen Tätigkeit bestehen spezifische Anforderungen an Anleitung oder Unterweisung, Anordnung, Einwilligung und Dokumentation. Die Durchführung erfolgt im Einzelfall und unter den gesetzlichen Voraussetzungen.

Was ist professionelle Pflege, und wer darf sie ausüben?

Pflege im eigentlichen Sinn wird von ausgebildetem Fachpersonal durchgeführt, dazu zählen diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger ebenso wie mobile Pflegedienste.

Eine als diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin (DGKP) ausgebildete Fachkraft übernimmt je nach individuellem Pflegebedarf das pflegerische Assessment (Beurteilung als Grundlage für den Pflegeprozess), die Planung und Evaluation der Pflege, das Wundmanagement sowie gesetzlich geregelte Aufgaben im Rahmen der medizinischen Diagnostik und Therapie.

Professionelle Pflege wird von qualifizierten Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe erbracht, deren Berufs- und Kompetenzbereiche im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) geregelt sind.

So sind medizinische Sicherheit und fachliche Begleitung bei gesundheitlichen Risiken oder komplexen Therapien gewährleistet.

Die Ausbildung zur diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeperson dauert mehrere Jahre und ist in Österreich gesetzlich im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) geregelt. Fachpflege ist damit ein gesetzlich geregelter Gesundheitsberuf: Wer sie ausübt, übernimmt fachliche Verantwortung und trägt diese für Sicherheit, Qualität und Versorgung.

Warum 24 Stunden Betreuung und Pflege nicht vermischt werden dürfen

In Medien, Politik und öffentlicher Debatte werden die Begriffe Fachpflege, Pflege, 24-Stunden-Betreuung, 24-Stunden-Pflege und Personenbetreuung häufig wahllos und gleichwertig verwendet.

Durch diese Vermischung kann der Eindruck entstehen, dass Personenbetreuung und professionelle Pflege austauschbar sind. Tatsächlich handelt es sich jedoch um unterschiedliche Tätigkeits- und Verantwortungsbereiche.

Berufsverbände fordern immer lauter, dass der Begriff Fachpflege nicht beliebig verwendet werden darf, um maximale Sicherheit für pflegebedürftige Personen und deren Angehörige zu gewährleisten. Denn für Pflegepersonen zeigt sich in ihrer täglichen Arbeit deutlich, dass Familien unsicher agieren und sich auch Betreuungskräfte Klarheit darüber wünschen, was sie selbst leisten dürfen und wofür sie fachliche Unterstützung heranziehen müssen.

Personenbetreuer unterstützen Menschen vor allem in deren Alltag, während Pflege medizinische und pflegerische Tätigkeiten umfasst, die nur entsprechend ausgebildetes Fachpersonal übernehmen darf.

Wie greifen Betreuung und Pflege im Alltag ineinander?

In der Praxis bildet eine Kombination aus den Kompetenzen die beste Lösung: Die 24-Stunden-Betreuungskraft deckt Alltag und Haushalt ab, während zusätzlich eine diplomierte Pflegefachkraft die medizinischen Aufgaben übernimmt oder anleitet.

Zu den Tätigkeiten, die Betreuungskräfte nach Einschulung und Delegation übernehmen können, zählen unter anderem Mobilisation, Vorbereitung für Arzttermine oder Untersuchungen, Vitalzeichenkontrollen, Inkontinenzversorgung, die Verabreichung bestimmter Medikamente oder Blutzuckermessungen. Die Voraussetzung dafür bilden immer klare ärztliche und pflegerische Anordnungen.

Welche Vorteile bringt eine Pflegefachkraft in der 24 Stunden Betreuung?

Der Unterschied zeigt sich vor allem dann, wenn es darauf ankommt. Eine gut qualifizierte Pflegefachkraft behält stets den Überblick über die Gesamtsituation und koordiniert alle wichtigen Teilnehmer. Sie erkennt gesundheitliche Verschlechterungen früh, statt sie erst im Ernstfall zu bemerken und sorgt dafür, dass Betreuungskräfte, Ärztinnen, Ärzte und Angehörige an einem Strang ziehen, statt aneinander vorbei zu kommunizieren.

Außerdem steht sie Familien als feste, fachkundige Ansprechperson zur Verfügung, statt sie mit offenen Fragen allein zu lassen. Denn viele Fragen ergeben sich erst im Alltag, etwa rund um Pflegegeldanträge, medizinische Maßnahmen oder Veränderungen des Gesundheitszustandes.

Dazu kommt, dass nicht jede Betreuungskraft gleich gut qualifiziert ist. Der steigende Bedarf führt dazu, dass die Zahl jener Personen zunimmt, die zwar ein Zertifikat aus ihrem Heimatland mitbringen, denen jedoch praktische Erfahrung fehlt, etwa im Umgang mit bettlägerigen Menschen. Genau dann ist eine intensive, fachlich begleitete Einschulung notwendig.

Wenn die individuelle Versorgung zu Hause durch medizinische Fachpflegekräfte ausreichend unterstützt und begleitet wird, gelingt hochwertige Versorgung auch langfristig.

Für wen ist welche Form der Unterstützung in Pflegesituationen geeignet?

Wenn punktuelle Unterstützung bei Haushalt, Einkauf oder Arztbesuche ausreicht, bietet stundenweise Betreuung oder eine 24-Stunden-Betreuung oft die passende Lösung. Das gilt besonders dann, wenn ein Angehöriger vor allem im Alltag Hilfe benötigt und dennoch weiterhin selbstbestimmt im eigenen Zuhause leben möchte.

Wenn pflegerische oder medizinische Anforderungen hinzukommen, sollte fachlich beurteilt werden,

  • welche Leistungen professionelle Pflege erfordern und
  • welche klar abgegrenzten Tätigkeiten Personenbetreuer im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen leisten können.

So finden Sie die richtige Unterstützung für Ihre Familie

Der erste Schritt ist immer derselbe: Zunächst geht es darum, die aktuelle Situation gemeinsam realistisch einzuschätzen. Welche Unterstützung wird tagsüber oder auch nachts benötigt? Braucht der Angehörige vor allem Gesellschaft und Hilfe im Haushalt, oder kommen medizinische Aufgaben dazu, die eine fachliche Begleitung erfordern?

Als diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin mit Schwerpunkt Wundmanagement begleite ich Familien in Wien und Umgebung genau bei dieser Einschätzung, unabhängig davon, mit welcher oder Betreuungskraft Sie bereits zusammenarbeiten. Gemeinsam besprechen wir im Rahmen der Pflegeberatung, welche Aufgaben Ihre Betreuungskraft übernehmen kann und wofür fachliche Anleitung notwendig ist. So werden Sie als Angehörige entlastet anstatt zusätzlich verunsichert.

Wenn Sie unsicher sind, ob in Ihrem Fall 24-Stunden-Betreuung ausreicht oder zusätzliche Fachpflege sinnvoll ist, melden Sie sich gerne für ein unverbindliches Gespräch. Ich berate Sie persönlich.

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Infobox:

24-Stunden-Betreuung oder Pflege in den Medien

Zu diesem Thema gab es vor Kurzem auch einen Artikel in der Kronen Zeitung mit dem Titel "Zwischen Pflegefachwissen und Menschlichkeit", in dem sich Simone Gidea zur aktuellen Pflegesituation in Österreich geäußert hat.

Darin beschreibt sie ihre Rolle in der Pflege so: "Eigentlich bin ich für die Qualitätssicherung zuständig." Sie erzählt, dass Familien oft sehr froh sind, wenn eine pflegefachliche Begleitung vor Ort ist, weil sich viele Fragen erst im Alltag ergeben, etwa rund um Pflegegeldanträge oder Veränderungen des Gesundheitszustandes.

Gleichzeitig macht sie deutlich, dass nicht jede Betreuungskraft gleich gut qualifiziert ist: Manche bringen zwar ein Zertifikat aus ihrem Heimatland mit, haben jedoch noch nie mit bettlägerigen Menschen gearbeitet, und benötigen deshalb eine intensive, fachlich begleitete Einschulung.

Besonders eindrücklich beschreibt Simone Gidea den Unterschied zur Versorgung in einer Einrichtung: "Zu Hause ist es eine Eins-zu-eins-Betreuung. Das ist ganz anders. Ich versuche, den Familien Sicherheit zu geben und sie zu unterstützen, damit sie sich nicht allein gelassen fühlen."

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Häufige Fragen zu Betreuung und Pflege

Sind 24 Stunden Betreuung und 24 Stunden Pflege in Österreich gesetzlich dasselbe?

Betreuung und Pflege sind in Österreich getrennt zu betrachten. Für die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in privaten Haushalten gilt das Hausbetreuungsgesetz. Pflegerische Tätigkeiten fallen hingegen unter das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz und dürfen nur von entsprechend ausgebildetem Fachpersonal oder nach dessen Anordnung durchgeführt werden.

Darf eine 24-Stunden-Betreuungskraft auch pflegerische Aufgaben übernehmen?

Ja, eine 24-Stunden-Betreuungskraft darf im Rahmen der gesetzlich geregelten Voraussetzungen bestimmte einzelne Tätigkeiten übernehmen. Welche Voraussetzungen dafür gelten, hängt von der jeweiligen Tätigkeit ab. Dazu zählen unter anderem eine entsprechende Anordnung bzw. Übertragung, Anleitung und Unterweisung sowie Dokumentation. Die konkrete Zulässigkeit muss immer im Einzelfall beurteilt werden.

Was ist eine Delegation in der 24-Stunden-Betreuung und wofür braucht man sie?

Unter Delegation in der 24-Stunden-Betreuung ist die offizielle Übertragung bestimmter medizinischer oder pflegerischer Aufgaben von Ärzten oder diplomiertem Pflegepersonal an Betreuungskräfte zu verstehen. Es handelt sich um Tätigkeiten, die diese Personenbetreuer sonst nicht ausführen dürften. Durch die Delegation können pflegebedürftige Personen somit länger sicher im eigenen Zuhause versorgt werden. Die entsprechenden Details sind in Österreich im Gesundheits- und Krankenpflegegesetzt (GuKG) sowie im Ärztegesetz geregelt.

Wer entscheidet, ob mein Angehöriger Betreuung oder Pflege braucht?

Ob eine pflegebedürftige Person Betreuung oder Pflege benötigt, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch vor Ort klären. Dabei wird eingeschätzt, welche Unterstützung im Alltag sinnvoll ist und ob medizinische Aufgaben hinzukommen, die fachliche Begleitung erfordern.

Was passiert, wenn beides gleichzeitig nötig ist?

Wenn sowohl Pflege als auch Betreuung erforderlich sind, bildet die Kombination beider Formen den besten Weg: Die Betreuungskraft übernimmt Alltag und Haushalt, während eine Pflegefachkraft regelmäßig begleitet und sicherstellt, dass medizinische Aufgaben fachlich korrekt erfolgen.

Woran erkenne ich, ob eine Betreuungskraft gut qualifiziert ist?

Ob eine Betreuungskraft über ausreichende Qualifikationen verfügt, erkennt man nicht nur an einem entsprechenden Zertifikat, sondern vor allem daran, ob die Person über praktische Erfahrung verfügt, etwa im Umgang mit bettlägerigen Menschen. Eine regelmäßige fachliche Begleitung durch eine diplomierte Pflegefachkraft ist ein zusätzliches Qualitätsmerkmal.

Was kostet die fachliche Begleitung durch eine Pflegefachkraft zusätzlich zur Betreuung?

Ob eine Betreuungskraft über ausreichende Qualifikationen verfügt, erkennt man nicht nur an einem entsprechenden Zertifikat, sondern vor allem daran, ob die Person über praktische Erfahrung verfügt, etwa im Umgang mit bettlägerigen Menschen. Eine regelmäßige fachliche Begleitung durch eine diplomierte Pflegefachkraft ist ein zusätzliches Qualitätsmerkmal.

Was kostet die fachliche Begleitung durch eine Pflegefachkraft zusätzlich zur Betreuung?

Die Kosten für die fachliche Begleitung durch eine Pflegefachkraft variieren je nach Umfang und Häufigkeit der Begleitung. In einem ersten Gespräch lässt sich gemeinsam klären, welcher Umfang für Ihre Situation sinnvoll und leistbar ist.

Muss ich mich zwischen 24 Stunden Betreuung und Pflege entscheiden?

Nein, in den meisten Fällen ist eine Entscheidung zwischen Pflege und 24 Stunden Betreuung nicht nötig. Beides ergänzt sich, und die meisten Familien profitieren von einer Kombination.

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