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Antrag auf Pflegegeld in Österreich abgelehnt: Das können Sie tun
Wenn der Antrag auf Pflegegeld abgelehnt wird, ist das ein schwieriger Moment für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Als Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin begleite ich von der ersten Orientierung bis zur langfristigen Betreuung zu Hause und berate auch rund um das oft unübersichtliche Thema Pflegegeld. In diesem Artikel erfahren, welche Schritte Sie nach einer Ablehnung setzen können.
Zunächst ist es wichtig zu verstehen, dass ein ablehnender Bescheid kein Endurteil bedeutet. In Österreich haben Sie konkrete rechtliche Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.
Die Pflegegeldstufen in Österreich
Das Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung als Unterstützung für pflegebedürftige Menschen, damit diese ihren finanziellen Mehraufwand durch Betreuung und Pflege decken können. Diese Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt und soll ein möglichst selbstbestimmtes Leben erleichtern.
In Österreich gibt es sieben Pflegegeldstufen, die sich nach dem monatlichen Betreuungsaufwand richten. Die konkrete Höhe des Pflegegeldes pro Stufe können Sie hier online nachlesen.
Alle wichtigen Informationen rund um den Anspruch auf Pflegegeld sowie die Antragstellung finden Sie hier in unserem Blogartikel „Pflegegeld in Österreich – ein Überblick“.
Wie erfolgt die Pflegegeld-Begutachtung?
Nach dem Einreichen des Antrags auf Pflegegeld wird ein Begutachtungstermin vereinbart. Eine medizinische Fachkraft besucht die pflegebedürftige Person zu Hause oder, falls nötig, im Pflegeheim oder Krankenhaus, um
- den Gesundheitszustand und die Krankengeschichte (Anamnese) zu erheben
- konkreten Betreuungs- und Hilfsbedarf zu ermitteln
Die Pflegedokumentation ambulanter Dienste wird dabei ebenfalls berücksichtigt.
Auf Wunsch darf eine Vertrauensperson, etwa eine pflegende Angehörige oder eine Pflegefachkraft, anwesend sein und Angaben zur Pflegesituation machen. Da Pflegebedürftige beim Termin oft fitter wirken als im Alltag, empfehle ich ausdrücklich, die Unterstützung durch eine sachkundige Begleitperson in Anspruch zu nehmen, die wichtige Ergänzungen einbringen kann.
Auf Basis des Gutachtens entscheidet der zuständige Versicherungsträger über die Pflegegeld-Einstufung und teilt das Ergebnis per Bescheid mit.
Was bedeutet ein ablehnender Pflegegeldbescheid?
Ein Pflegegeld-Bescheid kann auf zwei Arten negativ ausfallen:
- Vollständige Ablehnung: Wenn der errechnete Pflegebedarf unter 65 Stunden pro Monat liegt oder andere Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird kein Pflegegeld gewährt.
- Zu niedrige Pflegegeldstufe: Es kann auch vorkommen, dass zwar Pflegegeld zuerkannt wird, jedoch in einer Stufe, die nicht dem tatsächlichen Aufwand entspricht.
In beiden Fällen haben Sie das Recht, dagegen vorzugehen.
Warum kann die Pflegegeldzahlung verweigert werden?
Aus meiner Praxis kenne ich die häufigsten Gründe für eine Ablehnung oder zu niedrige Einstufung:
- Pflegebedarf unter der Mindeststundenzahl: Das Gutachten ergibt einen monatlichen Pflegebedarf von weniger als 65 Stunden.
- Fehlende oder veraltete Unterlagen: Dem Antrag liegen keine aktuellen ärztlichen Befunde bei.
- Unterschätzter Pflegebedarf beim Begutachtungstermin: Die pflegebedürftige Person wirkt im kurzen Hausbesuch stabiler als im Alltag: Vor allem temporäre Schwankungen, Sturzangst oder Nachtpflege werden oft nicht erfasst.
- Fehlende Erschwerniszuschläge: Bei Demenz oder schwerer psychischer Behinderung (werden die Zuschläge manchmal nicht ausreichend berücksichtigt.
- Formale Voraussetzungen sind nicht erfüllt: Dazu gehört, dass jemand keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat oder der Zustand der Pflegebedürftigkeit voraussichtlich kürzer als 6 Monate dauert.
Was kann ich tun, wenn mein Antrag auf Pflegegeld abgelehnt wurde?
In Österreich gibt es nach einer Ablehnung einen klar geregelten Weg.
Diese Schritte empfehle ich meinen Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen:
1. Den Bescheid sorgfältig lesen
Nehmen Sie sich Zeit und lesen Sie Ihren Bescheid vollständig durch. Achten Sie dabei besonders auf:
- Die Begründung der Ablehnung oder Einstufung
- Welche Kriterien laut Gutachten nicht erfüllt wurden
- Das Datum der Zustellung, dies bestimmt Ihre gesetzliche Frist
2. Die 3-Monats-Frist einhalten
Ab dem Tag, an dem der Bescheid bei Ihnen eingetroffen ist, haben Sie genau 3 Monate Zeit, um Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht einzureichen. Diese Frist ist verbindlich und kann nicht verlängert werden.
3. Gutachten anfordern
Sie haben das Recht, das Sachverständigengutachten einzusehen, welches dem Bescheid zugrunde liegt. Fordern Sie dieses schriftlich beim zuständigen Versicherungsträger an. Oft zeigt sich dabei, welche Pflegetätigkeiten zu niedrig bewertet oder nicht erfasst wurden.
4. Pflegetagebuch führen
Ein Pflegetagebuch ist eines der wirksamsten Instrumente im Klageverfahren. Ich empfehle, es über 1 bis 2 Wochen täglich zu führen und darin festzuhalten:
- Alle Pflegeleistungen (Körperpflege, Ankleiden, Mobilisierung, Medikamentengabe etc.)
- Den jeweiligen Zeitaufwand in Minuten
- Besonderheiten wie Verweigerungen, Sturzgefahr, Verwirrungszustände oder nächtliche Einsätze
Dieses Dokument kann im gerichtlichen Verfahren als konkreter Nachweis des tatsächlichen Pflegeaufwands dienen.
5. Neue medizinische Unterlagen einholen
Sammeln Sie alle aktuellen Befunde und Dokumente, die Ihren Pflegebedarf belegen:
- Aktuelle Befundberichte von Hausarzt oder Facharzt
- Krankenhausentlassungsberichte
- Therapieprotokolle (z. B. Physio-, Ergo- oder Logopädie)
- Pflegedokumentation eines ambulanten Dienstes, sofern vorhanden
6. Pflegegeldklage beim Arbeits- und Sozialgericht einreichen
Die Klage gegen den Bescheid, in Österreich als Pflegegeldklage bezeichnet, können Sie auf zwei Wegen einbringen:
- Schriftlich in zweifacher Ausfertigung: An das Arbeits- und Sozialgericht in Ihrem Bundesland oder an die Stelle, die den Bescheid ausgestellt hat.
- Mündlich zu Protokoll: Beim nächsten Bezirksgericht oder direkt beim Sozialgericht am Amtstag.
Für professionellen rechtlichen Beistand empfehle ich Rechtsanwalt Dr. Wolf Mazakarini, mit dem ich regelmäßig zum Nutzen meiner Patientinnen und Patienten zusammenarbeite. Weitere Informationen dazu sowie alle Kontaktdaten finden Sie hier auf meiner Seite Pflegegeldberatung.
Wird Pflegegeld oft abgelehnt?
Ablehnungen und zu niedrige Pflegegeldeinstufungen kommen in der Praxis tatsächlich häufig vor. Doch lassen Sie sich davon nicht entmutigen: Viele Bescheide werden nach den entsprechenden Schritten zugunsten der Betroffenen abgeändert. Mit einem gut dokumentierten Fall – inklusive aktueller Befunde, eines Pflegetagebuchs und klarer Begründung – erhöhen sich die Erfolgschancen deutlich.
Wie oft kann ein Antrag auf Pflegegeld abgelehnt werden?
Es gibt keine gesetzliche Obergrenze. Jede Ablehnung kann angefochten werden, und nach Ablauf der Wartefrist kann erneut ein Antrag auf Pflegegeld gestellt werden. Mit jedem neuen Verfahren wird der Fall unabhängig begutachtet.
Wann können Sie Pflegegeld nach einer Ablehnung neu beantragen?
Die Antwort auf diese Frage hängt von der individuellen Situation ab:
- Reguläre Wartefrist: Ein neuer Antrag auf Pflegegeld ist grundsätzlich erst möglich, wenn der letzte Bescheid oder die letzte Gerichtsentscheidung mindestens ein Jahr zurückliegt.
- Ausnahme bei wesentlicher Verschlechterung: Hat sich der Gesundheitszustand seither erheblich verschlechtert, kann auch vor Ablauf der Jahresfrist ein neuer Antrag gestellt werden, belegt durch aktuelle ärztliche Befunde.
Das Pflegegeld wird immer erst ab dem Monatsersten nach dem Antragsdatum ausgezahlt. Warten Sie also nicht unnötig lange.
Wie oft kann man Pflegegeld beziehen?
Das Pflegegeld wird monatlich ausgezahlt: zwölfmal im Jahr, immer rückwirkend für den Vormonat. Es gibt keine zeitliche Begrenzung. Solange die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht Anspruch auf Pflegegeld.
In manchen Fällen wird Pflegegeld befristet zuerkannt, etwa wenn eine Besserung des Gesundheitszustands zu erwarten ist. In diesem Fall müssen Sie rechtzeitig einen Antrag auf Weitergewährung stellen.
Das Pflegegeld zählt nicht als Einkommen, das heißt es wird keine Lohnsteuer und kein Krankenversicherungsbeitrag abgezogen.
Fazit: Ein abgelehnter Antrag auf Pflegegeld ist nicht endgültig
Wenn Ihr Antrag auf Pflegegeld abgelehnt wurde, ist das kein Grund zur Resignation. In Österreich haben pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen klare Rechte: Die Pflegegeldklage beim Arbeits- und Sozialgericht ist kostenlos, das neue gerichtliche Gutachten wird unabhängig erstellt und viele Bescheide werden zugunsten der Betroffenen korrigiert.
Das Entscheidende: Halten Sie die 3-Monats-Frist ein, dokumentieren Sie den Pflegebedarf so konkret wie möglich, und holen Sie sich Unterstützung. Ich stehe Ihnen gerne zur Seite.
Wenn Sie professionelle Beratung zum Pflegegeld für sich oder Ihre Angehörigen benötigen, melden Sie sich jetzt bei mir für ein unverbindliches Gespräch zu Ihrer individuellen Situation. Als Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester unterstütze ich Sie auch gerne bei Ihrem Pflegebedarf, etwa durch Wundmanagement sowie im Rahmen der medizinischen Hauskrankenpflege, Katheterpflege oder Stomaversorgung. Auch ein strukturiertes Case & Care Management kann helfen, alle Maßnahmen sinnvoll aufeinander abzustimmen und den Überblick zu behalten.
Häufige Fragen, wenn ein Pflegegeldantrag in Österreich abgelehnt wird
Was kann ich tun, wenn mein Antrag auf Pflegegeld abgelehnt wurde?
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, können Sie innerhalb von drei Monaten ab Zustellung des Bescheids beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht eine Pflegegeldklage einreichen.
Wo bekomme ich einen Antrag für das Pflegegeld?
Das Antragsformular für Pflegegeld erhalten Sie bei Ihrem Pensionsversicherungsträger. Der Antrag kann auch formlos schriftlich gestellt werden.
Wann kann ich Pflegegeld nach einer Ablehnung erneut beantragen?
Nach einer Ablehnung können Sie Pflegegeld grundsätzlich erst nach einem Jahr ab dem letzten Bescheid oder der letzten Gerichtsentscheidung. Bei einer wesentlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands ist ein früherer Neuantrag möglich.
Warum sollte mir die Pflegegeldzahlung verweigert werden?
Wenn die Pflegegeldzahlung verweigert wird, sind dies häufige Gründe: Pflegebedarf unter 65 Stunden pro Monat, fehlende oder veraltete Unterlagen, ein zu günstiger Eindruck beim Begutachtungstermin oder nicht erfüllte formale Voraussetzungen.
Wird Pflegegeld oft abgelehnt?
Die Ablehnung von Pflegegeld oder zu niedrige Einstufungen kommen häufiger vor als gedacht. Das Begutachtungsverfahren basiert auf einem einzigen Hausbesuch, der die Alltagsrealität nicht immer vollständig abbildet.
Wie oft kann ein Antrag auf Pflegegeld abgelehnt werden?
Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für Ablehnungen. Jede Ablehnung kann beim Arbeits- und Sozialgericht angefochten werden. Nach der Wartefrist kann erneut ein Antrag gestellt werden.
Wie oft kann man Pflegegeld beziehen?
Pflegegeld wird monatlich für einen unbegrenzten Zeitraum ausgezahlt, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. In manchen Fällen wird es befristet zuerkannt; dann ist rechtzeitig ein Antrag auf Weitergewährung zu stellen.
Was kostet eine Pflegegeldklage?
Das Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht in erster Instanz ist kostenlos. Auch das neue gerichtliche Gutachten kostet nichts.
Wie lange dauert das Verfahren nach einer Pflegegeldklage?
Wie lange das Verfahren nach einer Pflegegeldklage dauert, variiert in Österreich je nach Bundesland und Auslastung des Gerichts. In der Regel sind einige Monate einzuplanen. Während des Verfahrens wird ein bereits zuerkanntes Pflegegeld in der bisherigen Pflegestufe weiter ausgezahlt.