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Pflegegeld im Ausland beziehen: Beratung für in Deutschland pflegeversicherte Personen

Immer mehr pflegebedürftige Menschen leben in Österreich, sind jedoch in Deutschland pflegeversichert. Können Sie mit ihrer deutschen Pflegeversicherung ihr Pflegegeld im Ausland beziehen?

Pflegegeld im Ausland beziehen: Beratung für in Deutschland pflegeversicherte Personen

In diesem Artikel zeige ich Ihnen, welche Rechte Sie haben, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie eine professionelle Pflegegeldberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Österreich erhalten, wenn Sie in Deutschland pflegeversichert sind.

 

Rechtslage: Wann wird Pflegegeld ausgezahlt?

Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung gelten grundsätzlich nur dann, wenn Sie sich als pflegebedürftige Person innerhalb Deutschlands aufhalten – sowie bei einem Auslandsaufenthalt von bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr.

Für Menschen, die in Deutschland pflegeversichert sind und dauerhaft in Österreich leben, gelten nach der rechtlichen Grundlage des deutschen Sozialgesetzbuches XI (SGB XI) folgende Rahmenbedingungen:

  • Sie können das Pflegegeld weiter beziehen, wenn Sie als pflegeversicherte Person innerhalb der EU, des EWR oder in der Schweiz Für Österreich als Teil der EU gilt Ihr Anspruch somit weiterhin wie in der Heimat.
  • Weitere Pflegeleistungen, wie Pflegesachleistungen oder stationäre Pflege, können hingegen an die Verfügbarkeit und Zulässigkeit im Wohnsitzstaat geknüpft sein.

Konkret bedeutet das: Wenn Sie oder Ihre Angehörigen in Deutschland pflegeversichert sind, können Sie auch in Österreich Pflegegeld beziehen. Die Auszahlung erfolgt durch die zuständige deutsche Pflegekasse – und zwar unabhängig davon, wo Sie innerhalb der EU leben.
Dafür gibt es jedoch präzise geregelte Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen.

Wann haben Sie Anspruch auf kostenfreie Pflegeberatung?

Nach den Bestimmungen der deutschen Pflegeversicherung haben Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Anspruch auf eine kostenfreie, individuelle Pflegeberatung. Gerade wenn diese Leistungen im Ausland beziehen, kann diese Beratung besonders wichtig sein, da die Regelungen komplexer sein können.

Die wichtigsten Voraussetzungen für Ihren Anspruch:

  • Sie müssen bei einer deutschen Pflegekasse pflegeversichert sein (Pflichtversicherung oder freiwillige Versicherung).
  • Es muss eine Pflegebedürftigkeit festgestellt sein, die einem Pflegegrad (1-5) nach deutschem Recht entspricht.
  • Pflegegeld wird gezahlt, wenn die Pflege im Ausland durch Angehörige oder andere private Personen erbracht wird.
  • Um den Anspruch dauerhaft zu sichern, schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Pflegeberatungen nach § 37 Abs. 3 SGB XI

In Österreich lebende Menschen, die in Deutschland pflegeversichert sind, brauchen dafür die Unterstützung durch eine nach dem deutschen Gesetz zertifizierten Pflegeberaterin.

Pflegegeldberatung: Wann, wie oft und von wem wird diese durchgeführt?

Diese Beratungen sind verpflichtend in regelmäßigen Abständen durchzuführen und dienen nicht nur der Kontrolle, sondern vor allem der Unterstützung der pflegenden Angehörigen sowie der Sicherstellung einer guten Pflegequalität. Sie sollen sicherstellen, dass die Pflege zu Hause fachgerecht erfolgt und die pflegenden Angehörigen Unterstützung erhalten. Die vorgeschriebene Häufigkeit der Beratung richtet sich nach dem Pflegegrad.

Erfahren Sie mehr über mein Angebot zur verpflichtenden Pflegeberatung


Sicherheit für Ihr Pflegegeld trotz deutscher Pflegeversicherung

Aufgrund des steigenden Bedarfs befinde ich mich derzeit in der Ausbildung zur Zertifizierten Pflegeberaterin nach § 37 Abs. 3 SGB XI und bringe somit die nötigen Qualifikationen mit. Meine Beratungen dokumentiere ich gemäß deutschem Recht, sodass Sie Ihren Anspruch umsetzen können. Die Abrechnung erfolgt mit der deutschen Pflegekasse.

Ziel und Inhalt der Pflegegeldberatung

Diese Aspekte gehören zur individuellen Beratung:

  • Überprüfung, ob die häusliche Pflege gesichert ist
  • Beratung zu Hilfsmitteln, Wohnraumanpassung und Entlastungsangeboten
  • Tipps für pflegende Angehörige zur körperlichen und psychischen Entlastung
  • Hinweise auf mögliche Zusatzleistungen der Pflegekassen

Die Pflegeberatung wird damit zu einem wichtigen Instrument, das zugleich Sicherheit für Pflegebedürftige und Entlastung für Angehörige bietet.


Ihre zertifizierte Pflegeberaterin: Persönliche Beratung und Unterstützung

Wenn Sie in Österreich leben und in Deutschland pflegeversichert sind, können Sie die finanzielle Leistung aus Ihrer Versicherung auch grenzüberschreitend erhalten. Entscheidend ist jedoch, die vorgeschriebenen Beratungstermine einzuhalten. Diese stellen sicher, dass Ihr Anspruch bestehen bleibt und Sie zugleich fachlich wertvolle Unterstützung erhalten.

Die Pflegegeldberatung ist damit nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Chance, Ihre persönliche Pflegesituation zu verbessern, Überlastung zu vermeiden und zusätzliche Leistungen in Anspruch zu nehmen.

 

Wünschen Sie sich professionelle Beratung für Ihre individuelle Situation? Melden Sie sich jetzt gerne bei mir für einen unverbindlichen Beratungstermin und erfahren Sie mehr über mein Angebot zur verpflichtenden Pflegeberatung.

Als Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin (DGKP) sowie Zertifizierte Pflegeberaterin in Ausbildung nach §37 Abs. 3 SGB XI (Deutsches Sozialgesetzbuch) begleite ich Sie gerne professionell bei der Umsetzung Ihrer Ansprüche.

Für eine noch umfassendere Begleitung biete ich Case & Care Management zur umfassenden Entlastung von pflegenden Angehörigen und pflegebedürftigen Personen an.

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